Betriebsanleitungen sind arbeits- und tätigkeitsbezogene Anordnungen des Arbeitgebers. Die schriftlichen Regelungen weisen auf die Risiken und Besonderheiten im
Umgang mit Gefahrstoffen wie z.B. Chlorgas und Arbeitsmitteln (Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen) hin. Damit wird die Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet. Auch die erforderlichen
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln werden in der Betriebsanleitung definiert.
Auch das Verhalten im Gefahrenfall, die Beschreibung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall sowie Informationen zur sachgerechten Entsorgung betrieblicher Abfälle
müssen schriftlich geregelt werden.
Grundlage für die Erstellung einer Betriebsanleitung ist immer eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und BetrSichV.
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